Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie Fragen zum Vertrag, zu Abbuchungen, oder zur Kündigung haben, schreiben Sie uns bitte eine Mail: mgv@srh.de.

 

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und juristische Person werden.
Über die Aufnahme entscheiden nach schriftlichem Antrag der vertretungsberechtigte
Vorstand oder die dazu bevollmächtigten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Bei
Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.

 

Wie wird der Mitgliedsbeitrag bezahlt?

Die Beitragszahlung erfolgt ausschließlich im Bankeinzugsverfahren. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur deutsche Banken akzeptieren. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie über kein deutsches Bankkonto verfügen.

 

Wann werden die Beiträge eingezogen?

Immer zum Monatsanfang, für den jeweiligen Monat.

 

Wann kann ich kündigen?

Der Austritt aus dem Verein ist zum Ende des Kalenderjahres ist mit einer Kündigungsfrist
von vier Wochen zulässig. Er muss schriftlich gegenüber dem vertretungsberechtigten
Vorstand oder den dazu bevollmächtigten Mitarbeitern der Geschäftsstelle erklärt
werden. Dem Mitglied ausgehändigte Schlüssel, Ausweise, Materialien, etc. sind mit
Austritt umgehend dem Verein zurückzugeben.

 

Ich ziehe um, kann ich kündigen?

Ist möglich, wenn der neue Wohnort mind. 50km entfernt liegt. Wir
benötigen eine Anmeldung vom Einwohnermeldeamt des neuen Wohnsitzes
(alternativ eine Kopie des Mietvertrags/Arbeitsvertrags). Der Nachweis muss
bis zum 20. des Monats bei uns eingegangen sein, damit die Kündigung zum Folgemonat 
wirksam wird. 

 

Ich möchte die Kategorie ändern

Der Antrag auf eine Kategorieänderung muss schriftlich erfolgen. Hierfür haben wir 
ein Formular angefertigt. Das Formular muss bis zum 20. des Monats bei uns 
eingegangen sein, damit die Änderung zum Folgemonat wirksam wird.
Kategorieänderungsgebühren von 14 Euro werden bei einem Wechsel in eine 
niedrige Kategorie berechnet. 

 

Ich möchte meinen Vertrag ruhen lassen

Ist im Einzelfall möglich. Es muss stets ein Attest vorgelegt werden. Der Nachweis muss
bis zum 20. des Monats bei uns eingegangen sein, damit die Stilllegung zum
Folgemonat wirksam wird. Es werden monatlich 3,50 Euro Stilllegungsgebühren 
erhoben. 

 

 

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